Der Autor Staatsminister a. D. Georg Brüggen bietet neben einer ausführlichen Einleitung zur Gesetzesnovelle 2006 eine umfangreiche Erläuterung der wichtigen Neuerungen beider Gesetze. Zu den wichtigsten Änderungen gehören unter anderem:
- Landesinterne und länderübergreifende Kommunikation der Meldebehörden durch elektronische Datenübermittlung (Datenübertragung);
- Einrichtung der Möglichkeit für Gemeinden, bestimmte Amtshandlungen über das Internet anzubieten (einfache Melderegisterauskunft, Anmeldung und Auskunft über die eigenen Daten);
- Weitgehender Verzicht auf die Abmeldung;
- Verzicht auf das Ausfüllen von Anmeldescheinen bei Bereitstellung eines vorausgefüllten Meldescheins;
- Einrichtung eines Kommunalen Kernmelderegisters (KKM) unter Verwendung einer landesweiten Meldenummer;
- Verbesserung der Qualität der Melderegister
- Streichung der Ausnahme von der Meldepflicht für Aussiedler oder ausländische Flüchtlinge.
Neben dem Sächsischen Meldegesetz und dem SAKD-Gesetz sind das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die Erste und Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜV) abgedruckt.