Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz setzt die EU-Gebäuderichtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht. Dabei werden die rechtlichen Regelungen zu energetischen Anforderungen an Neubauten und umfangreich renovierte Bestandsgebäude zusammengefasst.
Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gehen im Gebäudeenergiegesetz auf. Das Gesetz tritt am 1. November 2020 in Kraft.
Die Begründung des Gesetzentwurfs ist zur Erleichterung der Einarbeitung abgedruckt.
Erscheinungsdatum | 24.09.2020 |
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Verfügbarkeit | sofort lieferbar |
ISBN | 978-3-946374-92-3 |